0

KEIN MENSCH IST ILLEGAL – Flucht ist kein Verbrechen

logo_kein_Mensch_ist_illegal
Die Schengener Verträge von 1985 und 1990 haben die Binnengrenzen innerhalb der EU aufgehoben und gleichzeitig eine gemeinsame Europäische Außengrenze geschaffen. 1997 wurde zusätzlich ein gemeinsames europäisches Asylsystem errichtet. Dieses zeichnet sich vor allem durch die Dublin Verordnung aus, die den für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständigen Staat bestimmt.

Die gemeinsame Außengrenze und das Dublin-System sind die zentralen Elemente europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik. Die Auswirkungen dieser Abkommen kennen wir aus den Medien: Menschen versuchen über das Mittelmeer mit Booten nach Europa zu kommen, zu Fuß über den Landweg oder in die spanischen Enklaven in Marokko. Inzwischen sind viele Tausende auf der Flucht nach EUropa ertrunken und die Situation verschärft sich zusehends.

Jene Staaten, in denen diese Menschen zur ersten Mal registriert sind, sind für ihre Asylanträge zuständig. Dadurch gibt es eine Ungleichverteilung von Asylwerber*innen in den europäischen Staaten und eine starke Rückschiebepraxis, die vor allem auf Kosten der Menschen geht.

REFERENT
Bernd KASPAREK (dipl. mat.), Kulturanthropologe, Gründungsmitglied des kritnet – Netzwerk für kritische Migrations- und Grenzregimeforschung, im Vorstand der Forschungsassoziation bordermonitoring.eu sowie Mitglied der Redaktion des Online-Journals “movements” und im Bereich der politischen Flüchtlingssolidarität aktiv.

Moderation: Univ.-Prof. Mag. Dr. Gilles RECKINGER, Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnolo
Flüchtlingsabwehr an den Aussengrenzen der europäischen Union
Geschichtliche Entwicklung und aktuelle Ereignisse
Vortrag und Gespräch mit Bernd Kasparek

Donnerstag, 5. Februar, um 19 Uhr
Haus der Begegnung Innsbruck
Rennweg 12, 6020 Innsbruck

Gast

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert