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Es ist Zeit zu fordern! 1. bis 8. Oktober 2018!

 


 

 

 

 

 

Vor genau 100 Jahren wurde in Österreich das Frauenwahlrecht eingeführt. Was heute selbstverständlich ist, wurde aber hart erkämpft. Seither gelang es durch Willensstärke, Enthusiasmus und Durchhaltevermögen, wichtige Schritte in Richtung Gleichstellung zu erlangen. Nichtsdestotrotz sieht es realpolitisch im heutigen Österreich ganz und gar nicht nach Gleichstellung aus. „Diese Regierung macht Politik gegen die Frauen“, meint auch die ehemalige Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek.

Ein Backlash von Feminismus und Gleichberechtigung zieht sich durch die aktuelle Regierung. Kinderbetreuungsplätze werden gestrichen, Familienberatungsstellen müssen aufgrund von gekürztem Budget schließen und von einer funktionierenden Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist man – nicht nur aufgrund der beschlossenen Arbeitszeitreform – weit entfernt.

Die Liste geht noch weiter: Frauenagenden ressortieren zusammen mit Familien- und Jugendangelegenheiten in einem Ministerium, was dazu führt, dass Frauen nach wie vor primär als FamilienversorgerInnen und Mütter wahrgenommen werden.

Weiters hat die Regierung angekündigt, 1,5 Milliarden Euro für den „Familienbonus Plus“ zu verwenden. 1,2 Millionen Kinder sollen von einem Steuerabsetzbetrag von maximal 1500 Euro pro Jahr und Kind profitieren. Problematisch ist das, weil der Familienbonus als Steuerabsetzbetrag nur denjenigen zugutekommt, die Lohn- bzw. Einkommenssteuer bezahlen. Niedrigverdienende und Familien, die ihr Auskommen über Arbeitslosenversicherung, Notstandshilfe oder Mindestsicherung bestreiten, gehen dabei völlig leer aus.

Mit der Einführung des Familienbonus werden außerdem zwei familienpolitische Maßnahmen abgeschafft: der Kinderfreibetrag, sowie die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Dabei wird der Familienbonus deutlich häufiger von Männern in Anspruch genommen werden, da potentiell rund 25% der Arbeitnehmerinnen, aber nur rund 13% der Arbeitnehmer vom Familienbonus ausgeschlossen sind, da ihre Gehälter unter der Lohnsteuergrenze liegen. Die sozial Schwächsten bekommen nichts. Vielfach handelt es dabei jedoch um alleinerziehende Frauen. Zusammengefasst handelt es sich schlicht und einfach um eine Steuererleichterung für besser Verdiendende.

Weiters hat die Regierung das Familienministerium angewiesen, bei den 400 Familienberatungsstellen in ganz Österreich eine Million Euro einzusparen. Die aktuellen Förderraten sind nun tatsächlich – ohne jede vorherige Ankündigung überfallsartig – ohne jede Erklärung – um 8% gekürzt worden. Konkret bedeutet dies, dass 26.000 Beratungsstunden eingespart werden müssen – 18.000 Familien sind davon betroffen!

Diese Liste lässt sich beliebig fortführen. Den neuen Maßnahmen und Gesetzen ist jedenfalls eines gemeinsam: Sie sind zutiefst frauenfeindlich und greifen den in der Verfassung verankerten Grundsatz der Gleichberechtigung und die Verpflichtung zur Gleichstellung massiv an.

 

Was kann man dagegen tun? Fordern und unterschreiben!

 

Das Frauen*Volksbegehren 2.0 fordert:

 

  • Die gerechte Teilung von Macht

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen. Trotzdem nehmen sie weder an Entscheidungstischen in der Wirtschaft noch in der Politik die Hälfte der Plätze ein. Es braucht daher eine verpflichtende Geschlechterquote von 50% auf allen Ebenen, mit wirksamen Sanktionen, sollten die Quoten nicht erfüllt werden.

 

  • Die Beseitigung von Einkommensunterschieden

Österreich hat nach wie vor einen der höchsten Einkommensunterschiede in der EU. Sowohl Frauen mit Lehrabschluss als auch Akademikerinnen sind davon betroffen. Zur Beseitigung der Einkommensschere muss Arbeit endlich fair bewertet, die Gehaltstransparenz ausgebaut und die Vergleichbarkeit von Gehältern ermöglicht werden. Trotz steigender Erwerbsbeteiligung der Frauen bleiben die Unterschiede betreffend Teilzeit, Betreuungspflichten und Einkommen zwischen den Geschlechtern groß.

Der Unterschied zwischen den mittleren Bruttojahreseinkommen von Frauen und Männern liegt bei 38%! Während die Erwerbstätigenquote der 15- bis 64-jährigen Frauen von 62% im Jahr 2006 auf 68% im Jahr 2016 stieg, hat sich die Zahl der vollzeitbeschäftigten Frauen im Zeitverlauf kaum geändert. Die verstärkte Teilnahme der Frauen am Arbeitsmarkt ist also in erster Linie auf die steigende Zahl von Teilzeitbeschäftigten zurückzuführen.

 

  • Die gerechte Verteilung von Arbeit

Frauen stemmen zwei Drittel aller unbezahlten Haus- und Sorgearbeit und werden daher oft in zeitlich befristete und niedrig entlohnte Teilzeitarbeit gedrängt. Dabei wenden sie rund vier Stunden täglich für Haus-, Pflege-, Sorge- und Erziehungsarbeit auf. Das hat zur Folge, dass 48% der Frauen in Teilzeit arbeiten, während dies nur auf 10% der Männer zutrifft. Familie und Beruf lassen sich besser vereinbaren, wenn sich beide Elternteile die unbezahlte Arbeit im privaten Bereich teilen. Eine allgemeine 30-Stunden-Woche soll schrittweise eine gleiche Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit schaffen und ein gutes Leben für alle ermöglichen.

 

  • Die Bekämpfung von Armut

300.000 Alleinerziehende – darunter 90% Frauen – leben mit ihren Kindern in Österreich. Mehr als die Hälfte sind armutsgefährdet, insbesondere auch dann, wenn vom zweiten Elternteil nicht regelmäßig Kindesunterhalt gezahlt wird. Aus diesem Grund braucht es einen existenzsichernden staatlichen Unterhaltsvorschuss und eine Anpassung des Betrags an angemessene Regelbedarfssätze.

 

  • Das Ermöglichen von Wahlfreiheit

Eltern – und vor allem Frauen – können nach der Geburt oft nicht wieder Vollzeit arbeiten, weil die Möglichkeiten zur Kinderbetreuung fehlen oder zu teuer sind. Deshalb braucht es einen Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Betreuung für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr, unabhängig vom Wohnort und Erwerbsstatus der Eltern.

Derzeit hängen Platzangebot, Kosten, Betreuungsqualität und Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen in Österreich stark vom Wohnort ab. Für sieben von zehn Kindern unter sechs Jahren gibt es in Österreich keinen Betreuungsplatz, der mit einer Vollzeitarbeit der Eltern vereinbar ist.

Daher muss die Vereinbarkeit von Betreuungseinrichtungen und Vollzeiterwerbstätigkeit der Eltern gewährleistet werden, das bedeutet ganztägige und ganzjährige Öffnungszeiten und leichte Erreichbarkeit. Wichtig sind dabei auch vereinheitlichte bundesweite Qualitätsstandards für bedarfsorientierte Betreuung und individuelle (Früh-)Förderung.

 

  • Mehr Vielfalt

Egal ob Werbung, Spielzeug oder Schulbücher: Die meisten Medien- und Kulturprodukte beschreiben Frauen und Männer fast ausschließlich auf klischeehafte und oft auch abwertende Weise. Diese Rollenzuschreibungen haben nachhaltige negative Auswirkungen auf die spätere Berufswahl und stellen ernstzunehmende Gefahren für die physische und psychische Gesundheit dar. Ein Verbot von sexistischer Werbung und die Förderung von respektvollen, klischeefreien Medieninhalten führt zu mehr Respekt für alle Geschlechter!

 

  • Mehr Selbstbestimmung

Mädchen und Frauen sollen aufgeklärt, frei von Zwängen und unabhängig über ihre Sexualität bestimmen dürfen. Daher muss ihr Recht, frei über ihren Körper entscheiden zu können, stärker geschützt und nachhaltiger garantiert werden. Es muss deshalb zeitgemäße Bildung zu Themen Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft in Schulen und Bildungseinrichtungen verankert und finanziert werden.

Weiters sollen Verhütungsmittel gratis in Beratungsstellen zur Verfügung gestellt werden und die Kosten von Schwangerschaftstest, jene von Verhütungsmitteln, die ärztliche Untersuchungen und Beratungen voraussetzen, sowie Schwangerschaftsabbrüche durch Krankenkassen übernommen werden. Entscheidend für mehr Selbstbestimmung ist auch, dass das Angebot und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen auf alle öffentlichen Krankenanstalten ausgeweitet werden müssen.

 

  • Das Verhindern von Gewalt

Jede fünfte Frau über 15 ist in Österreich von körperlicher Gewalt betroffen und sogar fast drei Viertel von sexueller Belästigung. Um diese untragbaren Zustände zu beenden, braucht es rasch eine Offensive für Gewaltschutz und -prävention.

Es braucht daher einen bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten und rechtlich abgesicherten, leicht zugänglichen, kostenfreien Einrichtungen und Beratungsstellen für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder. Außerdem sollen Sensibilisierungsprogramme in Schulen, der Justiz und der Polizei, sowie Präventionsprogramme und Antigewalttrainings für Gefährdende verstärkt werden.

 

  • Die Gewährleistung von Schutz

Auf der Flucht werden insbesondere Mädchen, Frauen und LGBTIQ-Personen Opfer von sexueller Gewalt und Menschenhandel. Daher brauchen sie besonderen Schutz, den ihnen das Asylrecht aktuell nicht ausreichend gewährt. Das Frauenvolksbegehren fordert daher eine gesetzliche Verankerung von frauen- und geschlechtsspezifischen Fluchtgründen nach UNHCR-Richtlinien sowie eine geschlechtersensible Auslegung und Anwendung von Migrationsrecht, wie es etwa die UN-Frauenrechtskonvention und die Istanbul-Konvention vorsehen. Außerdem soll das Recht auf schnelle und sichere Familienzusammenführung gewährleistet und der Aufenthaltsstatus vom Ehepartner/der Ehepartnerin entkoppelt werden.

 

Schon 1997 forderten fast 650.000 Menschen echte Gleichberechtigung von der Regierung. 20 Jahre wurden diese Forderungen weitgehend ignoriert. Deshalb gilt:

Es ist Zeit zu fordern! Für dich, für mich, für alle!

 

Die Eintragungswoche ist von 1. – 8. Oktober 2018!

Unterschreiben ist in allen Gemeindeämtern, unabhängig des Wohnorts möglich!

Mehr Infos findest du auf www.frauenvolksbegehren.at

Quellen: AEP-Heft Nr.2/2018

 

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AEP-Informationen: Feministische Zeitschrift für Politik und Gesellschaft!

 

 

ANDREA ELISABETH DULLNIGG

Gast

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