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Recht muss Recht bleiben- „Härtefälleproduktion“ in Österreich

Ein Kommentar zu den aktuellen Ereignissen um Lamin J.

Die unabhängige Rechtsberatung existiert seit November 2009. Es gibt uns, weil der Staat der Meinung war, das es keine Rechtsberatung mehr braucht.

 

Seitdem arbeiten rund 50 StudentInnen freiwillig und unbezahlt in dieser Einrichtung und beraten Menschen in und außerhalb des Asylverfahrens.

 

Seit unserem Bestehen wurden wir wahrscheinlich wöchentlich mit Härtefällen vergleichbar mit dem von Lamin J. konfrontiert.

 

Seien es Familien oder alleinstehende Personen. Das Muster, nach denen Menschen in Österreich zu Härtefällen im Fremdenrecht werden, ist fast immer dasselbe.

 

Das Fremdenrecht in Österreich ist darauf ausgelegt, Härtefälle zu bewirken.

 

Es ist eine bösartige Paarung von mehreren Faktoren, die in Summe langjährige Verfahren bedeuten und an deren Ende Menschen aus ihrem Umfeld gerissen werden-

inklusive zynischer und bösartiger Unterstellungen, dass es diese Menschen von vornherein darauf ausgelegt hätten sich ihren Aufenthalt zu „erschleichen“.

 

Gute Gesetze vs. schlechte Gesetze

Es ist praktisch unmöglich diese Gesetze richtig anzuwenden. Bestes Beispiel ist das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG).

 

Ich wette, dass es niemand schafft dieses Gesetz zu lesen und zwei Minuten nach der Lektüre noch zu wissen was eigentlich gemeint ist (bitte ab § 8 NAG zu lesen beginnen). Unleserlichkeit in Reinkultur.

 

Das NAG und die übrigen Gesetze im Fremdenrechtspaket wurden seit 2005 sieben mal novelliert und entsprechend der gerade herrschenden politischen Stimmung (und der Zustimmungsrate der FPÖ) sukzesive verschärft.

 

Dieses Gesetz gilt aber nicht nur für Behörden die es vollziehen. Am wichtigsten ist es für jene Menschen, die in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen. Also ALLE Menschen in Österreich ohne Staatsbürgerschaft und außerhalb des Asylverfahrens.

 

Das Fremdenrecht basiert auf schlechten Gesetzen. Das sollte auch die neue Innenministerin zur Kenntnis nehmen, die davon spricht, dass es sich um gute Gesetze handelt.

 

Das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren

 

Im Fall von Lamin J. hat die zuständige Behörde das Gesetz unserer Meinung nach ganz klar falsch angewendet.

Sie hätte prüfen müssen, wie sich das Leben von Lamin seit 2007 verändert hat um danach abzuwägen, ob sein Privatleben (und sein Interesse am Weiterverbleib in Österreich) höher zu werten ist als Österreichs Interesse an seiner Ausweisung.

 

Die Behörde hat jedoch festgestellt, dass sich Lamins Leben seit 2007 gar nicht verändert hat (kaum zu glauben, ist aber so). Lamin legte zahlreiche Dokumente vor, die das Gegenteil bewiesen- alles blieb unberücksichtigt.

 

Im Asylverfahren haben wir in Österreich im Grunde dasselbe Problem mit ebenso fatalen Auswirkungen für die Betroffenen.

 

Behörden, die das Gesetz falsch auslegen, eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten und vor allem: zu wenig rechtliche Unterstützung.

 

Wissen Menschen über ihre Rechte und Pflichten Bescheid, liegt das auch im Interesse des Staates.

 

Verfahren können schneller und reibungsloser durchgeführt werden. Behörden bekommen die Dokumente und Beweismittel, die sie benötigen. In Einvernahmen weiß die Behörde und die Partei, worum es geht und was das Ziel ist.

 

Na ja, das ist bei uns nun nicht mal ansatzweise der Fall.

 

Lamins Schicksal in Österreich ist noch ungewiss. Es hängt nun von der Entscheidung einer Person im Innenministerium ab (und es ist nicht die Innenministerin). In dessen Macht liegt es zu sagen: Wir warten mit der Abschiebung bis Lamins Berufung entschieden ist.

 

Rechtsstaat oder Lotterie

 

Lamin hatte Glück, dass er als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Österreich kam. Er war so von Anfang an betreut und bekam einen engagierten Betreuer der Jugendwohlfahrt, der ihn auch rechtlich unterstützte.

 

Und er hatte wahrscheinlich Glück, dass wir am Mittwoch außerhalb unserer Öffnungszeiten im Büro saßen und ich mit einer Kollegin innerhalb von drei Stunden mehrere Rechtsmittel schrieb.

 

Er hatte auch Glück, das die UVS Richterin so schnell über die Schubhaftbeschwerde entschied und er aus der (rechtswidrig verhängten) Schubhaft entlassen wurde.

 

Und vor allem hatte er Glück, das die Plattform Bleiberecht und die Tiroler Grünen auf sein Schicksal aufmerksam wurden und es in die Medien brachten.

 

Ein Rechtsstaat, dessen „Rechtsunterworfene“ vor allem Glück benötigen, um zu ihrem guten Recht zu kommen, ist kein Rechtstaat.

 

Und die meisten Betroffenen haben kein Glück.

 

Alles neu

Die Fremdengesetze gehören neu verlautbart (dh neu geschrieben), vereinfacht und reduziert. Sie müssen wieder „vermenschlicht“ werden.

Und es braucht eine vom Staat ausreichend finanzierte unabhängige Rechtsberatung.

 

Wer das NAG länger als zwei Minuten lesen konnte und wirklich noch weiß was darin geregelt ist, dem/der zahle ich ein Bier:

mail an ralf.niederhammer@diakonie.at

 

Die „Werbung“ für die unabhängige Rechtsberatung ist in diesem Kommentar klar ersichtlich- Lamins Fall zeigte jedoch wieder einmal deutlich, wie der Mangel an adäquater, öffentlich finanzierter Rechtsberatung, durch das Engagement von StudentInnen ausgeglichen werden musste. Und es zeigt, wie mangelhafte Gesetze zu Behördenfehlern führen und den Betroffenen ihr Recht genommen wird.

Dass es abseits von kostenpflichtiger Beratung durch Rechtsanwälte die Notwendigkeit von unabhängigen Rechtsberatungseinrichtungen gibt ist offensichtlich-

und man muss diese IMMER WIEDER einfordern.

 

 

 

 

 

 

Ralf Niederhammer

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