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Informationskampagnen: Nötig oder NötigUNG?

Wöchentlich jeden Freitag- und Samstagnachmittag finden In Innsbruck seit 2006 Protest- und Infokundgebungen bei der Kleider Bauer-Filiale in der Innsbrucker Museumstrasse statt.

Die Kundgebungen dort finden mit Schwerpunkt Tierpelzthematik statt; selbstverständlich informieren die AktivistInnen mittels Flugblättern aber auch stets über Tierausbeutung und Tierrechte im allgemeinen, sowie über Veganismus als logische Konsequenz.

Die Letzten Wochen kam ein weiterer thematischer Schwerpunkt dazu: die Thematisierung des Vorwurfs der „Nötigung“.

Laut dem besorgniserregende OLG-Urteil vom Mai 2013, sei es ja eine  Nötigung, ein Modehaus aufzufordern, aus dem Pelzgeschäft auszusteigen, weil es ansonsten eine legale und friedliche Kampagne geben wird, in deren Verlauf die Kunden und Kundinnen über die Tierquälerei bei Pelzen informiert werden und deshalb vielleicht nicht mehr in diesem Modehaus einkaufen.

Laut Oberlandesgericht ist das sogar „gegen die guten Sitten“.
Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung – aber sittenwidrig sich für Tierschutz einzusetzen?

Nötigungen am laufenden Band seit 2006?

100.000 Menschen nötigen Kleider Bauer? – sogar mehr als 100.000 Personen haben im Laufe der Kampagne gegen den Tierpelzverkauf des Kleider Bauer Konzerns die Petition den AktivistInnen unterschrieben, auf welcher es ganz deutlich heisst:

Die unterzeichnenden Personen fordern die Geschäftsleitung von Kleider Bauer auf, endlich aus dem blutigen Handel mit Tierpelzen auszusteigen! Sie möchten erst dann wieder bei Kleider Bauer einkaufen, wenn dieser bekannt gibt, keinen Echtpelz mehr zu verkaufen. Um zu verdeutlichen wie grotesk sich die Auslegung der Nötigung in diesem OLG-Urteil darstallt, haben sie bekannterweise bereits mehr als 2000 Menschen selbst wegen Nötigung angezeigt; darunter auch Prominente wie der Kabarettist Roland Düringer und die „Zwa Voitrotteln“, die Gewinner der ORF Comedy Chance Show.

Vorausslichtlich im Herbst könnte diese zweite Auflage des Tierschutzprozesses starten.

Politische Kampagnenarbeit als Nötigung? – werden dadurch dann auch Bestrebungen wie die Clean Clothes-Kampagne kriminalisiert, wo es darum geht gegen Kinderarbeit und für faire Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsindustrie zu kämpfen?

Was ist mit dem Bestreben Fairen Handel zu etablieren und damit Unfair produzierte Lebensmittel nicht weiter zu fördern?

Nur durch Kampagnenarbeit wird sich die Wirtschaft – wenn sie „muss“!- fair und menschlich gestalten lassen.NGO’s die Möglichkeit effizienter Kampagnenarbeit zu nehmen heisst, wirtschaftliche Interessen über Fairness und Ethik zu stellen.

Tierrechte, Menschenrechte.
Kampagnenarbeit ist keine NötigUNG, sondern NÖTIG!

Autor: Chris Moser (geb 1976) lebt und arbeitet als bildender Künstler und Autor in Tirol.
neben der thematischen Auseinandersetzung mit Tier- und Menschenrechten in seiner Kunst
ist er unter anderem auch Kampagnenleiter für den VGT (Verein gegen Tierfabriken) für Tirol. 




2 Comments

  1. Ich habe selten etwas juristisch Schwachsinnigeres gehört als das Urteil gegen TierschützerInnen durch das Oberlandesgericht Wien, Demos / Einsatz für Tierschutz sei "Nötigung" und verstoße "gegen die guten Sitten". Wie diese RichterInnen die "guten Sitten" definieren, das möchte ich mir anschauen! Am Nasenring der Fleischproduzenten?

  2. Selbstanzeige als Antwort darauf. Mit der Selbstanzeige frage ich sozusagen bei
    der Staatsanwaltschaft nach, doch bitte zu beurteilen ob meine Teilnahme an einer Tierschutzkampagne  (und damit alle Kampagnen und Aktionen die in einer Demokratie legal "gegen" etwas betrieben werden) gegen die guten Sitten verstößt. Ich hoffe nicht, sonst werde ich bald mit über 2600 anderen, die sich für das Recht auf freie Meinungsäußerung und Konsumentscheidungen nicht nehmen lassen wollen, angezeigt, verurteilt und eingebuchtet. Firmen fühlen sich von Tierschützern "genötigt" durch die Forderung das Fell von grausam ermordeten Tieren nicht zu verkaufen (was viel mehr gegen die guten Sitten ist). Außerdem erleiden sie durch diese "Nötigung" und Konsumenteninformation Umsatzeinbußen – und das ist natürlich schon sehr schwerwiegend, dafür darf man schon ein paar Leute wegsperren und den Mahnern von Gesetzes wegen den Mund verbieten.
    Hier gehts zu mehr Informationen über die Hintergründe, bzw. zur Selbstanzeige oder zur Petition für einen rechtlichen Schutz von zivilgesellschaftlicher Arbeit: http://www.vgt.at

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