Der Widerstand gegen ACTA ( Anti-Counterfeiting Trade Agreement) formiert sich auch in Innsbruck. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, schließlich geht um Informationsfreiheit und -austausch im Netz und um nichts weniger als die Zukunft des Internets.
Eine sehr gute Zusammenfassung bietet dieses Video, das die verschiedenen Aspekte des Themas anschaulich zusammenfasst. Wer jetzt selbst aktiv werden will, kann an der Anti-ACTA-Demo in Innsbruck ist das Tiroler Landestheater, ab 13: 30. Die zugehörige Facebook-Gruppe (die auch die Vorbereitungen organisiert) verzeichnet schon 799 Anmeldungen.
gerüchteweise gibts auch eine Aktion mit FlitzerInnen, Motto "Wir sind nackt da – gegen ACTA".
…nur die Harten kommen durch (Flitzer bei minus 10°, Respekt, Respekt 😉
der widerstand trägt langsam früchte: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutschland-unterzeichnet-ACTA-vorerst-nicht-1432504.html
Eine eigentümliche Kritik
Kritik des Eigentums
Die weltweiten Proteste gegen ACTA (ein multilaterales Abkommen zur internationalen
Harmonisierung des Urheberrechts) sollten nicht nur Datenschutz und Zensurierung des
Internets zum Inhalt ihrer Kritik haben, sondern uns zu einer umfassenden Revision des
Konzepts von Eigentum an sich bewegen.
Auch in Innsbruck wird am 11.2. gegen ACTA demonstriert!
Als lohnenswerte Lektüre zur philosophischen Dimension des Konzepts von Eigentum soll
hier ironischerweise das inzwischen mannigfaltig rezipierte Gastkommentar des deutschen
CDU-Abgeordneten Ansgar Heveling im Handelsblatt1 angeführt werden. Der beeindruckend
reaktionäre Artikel verkündet in kämpferischem Ton: “Also, Bürger, auf zur Wacht! Es lohnt
sich, unsere bürgerliche Gesellschaft auch im Netz zu verteidigen!”, denn es geht um die
bürgerlichen Werte “Freiheit, Demokratie und Eigentum”. Dass das Eigentum gerade in
dieser Kombination angeführt wird, mag zuerst verwundern bis empören, doch liefert es einen
entscheidenden Hinweis auf das Fundament bürgerlicher Wertesysteme. So ist Eigentum nach
Hardt und Negri2 gerade eben das dominante Konzept republikanischer Verfassungen und sie
zitieren den amerikanischen Gründervater John Adams mit den Worten:
“In dem Augenblick, da man in der Gesellschaft die Vorstellung zulässt, das Eigentum
sei nicht in gleichem Maße heilig wie die Gesetze Gottes und weder Gesetzeskraft noch
öffentliche Gerechtigkeit seien bereit, es zu schützen, brechen Anarchie und Tyrannei
herein.”
In dieser Weise wurde das Konzept von Eigentum mit all seinen Kehrseiten wie Geiz, Gier und
Neid seit den Tagen der bürgerlichen Revolutionen tief in unserer Gesellschaft verankert. So
tief, dass man schließlich der zuerst abstrakt anmutenden Idee verfiel, es sogar auf immaterielle
Werke anzuwenden. Hevelin sieht dies als großen Gewinn, denn “[e]ndlich konnte man –
unabhängig von Herkunft und Status – mit seines Geistes Schöpfung wirtschaftlich etwas
anfangen”. Da besagte Geistesprodukte aber natürlich beliebig reproduzierbar sind, musste die
Republik als Beschützerin des Eigentums mit Gesetzen aufwarten, um die somit rechtmäßigen
Eigentümer von Schriftstücken, Tonaufnahmen, Filmdokumenten und Patenten vor finanziellen
Einbußen zu schützen. Dass die Einhebung von Lizenzgebühren für Verlage und Patentinhaber
meist ohne die geringste wirkliche Leistung vonstatten geht und mit solchen Gesetzen ganz
wesentlich die Freiheit von Wissen beschränkt wird, schien dabei keine Rolle zu spielen.
Die allgemeine Verfügbarkeit von Computern und Internet schuf jedoch plötzlich einen virtuellen
1http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastkommentar-netzgemeinde-ihr-werdet-denkampf-
verlieren/6127434.html
2 Michael Hardt, Antonio Negri “Common Wealth” (Campus Verlag, 2010)
Raum, in dem Eigentum als solches nicht mehr existierte. Da sämtliche Informationen und
Programme einfach und in beliebiger Zahl kopierbar waren, entstand eine Welt weitgehend
frei von althergebrachten Schemata wie Herrschaft, Vermögen oder Besitz. Zwar wurde
versucht, ihr mit Kopierschutzmechanismen und Digitaler Rechteverwaltung die Regeln der
alten Welt aufzuoktroyieren, das Prinzip der Reproduzierbarkeit ist jedoch ein technologisches
Gesetz und so kann dies nie wirklich gelingen. Auch Hevelin weiß um die besondere Kultur
der “Netzgemeinde” und “digitalen Avantgarde” und stellt sie der “bürgerlichen Gesellschaft”
gegenüber. Und genau als solches kann man Bestrebungen wie ACTA verstehen, als einen
Feldzug von traditionellen Wertvorstellungen, angetrieben von den kommerziellen Nutznießern,
gegen eine Kultur, die es aufgrund technologischer Gnaden geschafft hat, den Fluch des
Eigentums wenigstens zum Teil abzustreifen.
Wir beobachten gleichzeitig, dass es eben genau diese digitale und herrschaftsfreie Welt
ist, in der sich viele Menschen offenbar wohler fühlen als in der materiellen Welt. Dies mag
nicht unbedingt daher kommen, dass jene Menschen eine besondere Affinität zu Computern
haben, sondern dass sie die relative Freiheit einfach zu schätzen wissen, die ihnen eine von
ökonomischen Zwängen durchzogene Umgebung nicht bietet. Ein Befreiungskampf aus diesem
ideologischen Gefängnis ist also ein Kampf gegen Eigentum als zentrale Wertvorstellung.
Und ein Kampf gegen ACTA kann ein erster Schritt in diese Richtung sein, vor allem wenn der
Protest die Straße erreicht.
“La beauté est dans la rue.”
Autor: Markus Penz
Fotos von der Demo in Innsbruck
https://picasaweb.google.com/NIEWO50/20120211AntiActaInnsbruck
Vielleicht macht man es sich damit ein bisschen zu einfach: Die Rechte der Künstler/innen können in einem so angestrebten rechtsfreien Raum im Internet bald mal auf der Strecke bleiben. Dazu zwei Links zu neulich im STANDARD erschienen Artikeln.
derstandard.at/1326503756279/Tauschboersen-Internet-Piraten-als-nuetzliche-Idioten
und derstandard.at/1326504120745/Urheberrecht-Existenzsicherung-im-virtuellen-Niemandsland
Auch gibt es eine Initiative von Künstlerinnen und Künstlern, die sich in Österreich mit dieser Thematik beschäftigt.
http://www.kunsthatrecht.at/
Am Ende gibts dann keine Kunst mehr, weil alles frei im Internet verfügbar ist, nur keiner mehr davon leben kann. Außer wir führen das arbeitsfreie Grundeinkommen ein.
Lieber Helli, Danke für deine kritischen Anmerkungen: Du hast sicher auch recht damit, dass es mehrere Aspekte gibt. Allerdings glaube ich nicht, dass die KünstlerInnen von ACTA besonders profitieren würden – schon eher die großen Konzerne und Lizenzinhaber. Und gerade die Netzkunst und -kultur lebt von der Montage und Weiterverwendung von Inhalten – was durch ACTA weitgehend kriminalisiert wird. Es geht nicht um einen rechtsfreien Raum, sondern um Freiheit von Informationen, Meinungen und Ideen.
… und das Grundeinkommen ist ein Instrument zur Humanisierung der Gesellschaft – wobei auf die konkrete Umsetzung zu achten ist. "Allheilmittel" ist es nämlich bestimmt keines.