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Abstand vom Fahrrad

Fahrrad ohne AbstandNeulich fuhr ich mit dem Fahrrad auf der Straße nach Völs, als mich ein (Polizei)Auto recht flott und mit minimalem Abstand zu mir überholte. Nachdem sich mein Pulsschlag auf normale Frequenz reduziert hatte, fragte ich mich: 

Wie groß muss eigentlich der Abstand eines Autos von einem "einspurigen Fahrzeug" – so nennt sich das im Juristendeutsch sicher – laut Straßenverkehrsordnung sein?

 

Zu Hause angekommen, suchte ich eine präzise Antwort im Internet, schließlich sind dort die meisten Gesetze bereits verfügbar.

Allerdings ist die Antwort nicht ganz einfach. Klar ist nur, dass jenes (Polizei)Auto zu knapp an mir vorbeigefahren ist.

In diesem Sinn eine Nachricht an die lieben Polizistinnen und Polizisten:
Ihr habt sicher keinen leichten Job und ich beneide euch wirklich nicht. Aber damit die Bevölkerung eure Arbeit noch mehr schätzt, wäre es wahnsinnig toll, wenn ihr alle ein Vorbild, auch im Straßenverkehr, wäret!

 

Zu eurer Entschuldigung muss allerdings gesagt werden, dass die österreichische Antwort – wie groß muss der Abstand sein? – gar nicht so einfach ist. Im Internet finden sich zwar einige allgemeine Hinweise, aber nichts Konkretes. 

Vielleicht habe ich bloß etwas übersehen und jemand kann hier helfen?
Liebe Jurist/innen, meldet euch!
 

Erich Ledersberger

3 Comments

  1. der abstand beim überholen von einspurigen fahrzeugen muss mindestens 1,5 meter betragen 😉

  2. Es scheint sich um eine "österreichische" Regelung zu handeln: ungenau und unterschiedlich interpretierbar. Ich habe auch keine konkreten Zahlen gefunden, sondern immer nur "Empfehlungen", etwa von Fahrschulen.
    Beim Hinauffahren der Höttinger Gasse wäre ich jedenfalls schon über einen Meter Abstand froh…. 😉

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