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NaziNaturschutz

Ganz am Ende des Tiroler Naturschutzgesetzes fristet eine alte Verordnung ihr stilles Dasein. Da hat sie sich über die Zeit gut versteckt und sich´s wohlig gemacht. Da spricht sie vom „Reichsgau Tirol und Vorarlberg“ und den „Gemarkungen Scharnitz, Leutasch und Mittenwald“. Da mag sie bis heute, seit 1942, das rechtliche Fundament für das Naturschutzgebiet Arnspitze abgeben.

Ja aber, muss das sein?
Ich weiß, viele werden sagen, die ganzen Naturschutzgebiete in Tirol sind in dieser, in welcher, ja eben in dieser Zeit entstanden. Da kommt´s doch auf das eine oder andre doch wohl wirklich nicht an. Und das ist doch Nebensache. Hauptsache ist das Naturschutzgebiet an sich. Andere sagen, jajaja, da hat´s ja die Idee gegeben, dass für den einen, du weißt schon für wen, ganz Tirol so zum Jagdgebiet hätte werden sollen. Dabei blicken sie dich so komisch verschwörerisch an.

Wieder andere sind der festen Ansicht, dass es das braucht, damit dieses Naturschutzgebiet erhalten bleibt. Das sei halt so und würde wahrscheinlich die nächsten tausend Jahre so sein. Ich allerdings muss das nicht haben und bitte eingedenk der Tatsache, dass das Gewissen der Worte das Wissen der Macht und dies zusammengenommen Verantwortung bedeutet, um die Aufhebung dieser hausgemachten Unerträglichkeit.

Reflexion zur Änderung des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005 von Andreas Schärmer

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