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Innsbruck, du machst mir Kopfweh

kopfweh

Das Alkoholverbot in der Maria-Theresien-Straße bleibt bestehen: Gerhard Fritz, Stadtrat der Grünen, und Uni-Vizerektor Roland Psenner haben dagegen geklagt, doch der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot bestätigt.

Das Urteil liegt mir nicht vor, allerdings haben die Höchstrichter laut einem Artikel in der Tiroler Tageszeitung  die ortspolizeiliche Verordung mit der Begründung bestätigt, dass sie „mit ihrer klaren Anordnung eine Maßnahme ist, die geeignet ist, die Störung des Gemeinschaftslebens auf den in der Verordnung bezeichneten öffentlichen Flächen zu verhindern“.

In einem Rechtsstaat sind Urteile anzuerkennen, aber es ist fast schon eine Binsenweisheit, dass Recht und Gerechtigkeit zwei Paar Schuhe sind. Das Hauptargument der Gegner_innen des Alkoholverbots wurde nämlich nicht entkräftet: In den Gastgärten und vor den Glühweinständen darf  man sich nämlich weiterhin ordentlich einschenken – vorausgesetzt, dass man es sich leisten kann und will.

Das Alkoholverbot gilt nur für Menschen, die sich ihre alkoholische Getränke selbst besorgen und sie im öffentlichen Raum konsumieren. Ein Bier kostet in einem Gastgarten in Innsbrucks Prachtstraße knapp unter vier Euro – ein Dosenbierchen aus dem Supermarkt, das beispielsweise auf den Stufen der Annasäule gezischt wird, kann einige hundert Euro Bußgeld bedeuten.

Im Kern geht es weniger um Alkohol als vielmehr um die Vertreibung von Obdachlosen und finanzschwachen Gruppen aus der Konsumzone Innenstadt. Ob jemand ein umworbener Gast ist, der sich ein Gläschen genehmigt, oder ein Trunkenbold, der das Gemeinschaftsleben stört – diese Unterscheidung ist keine Frage der Gerechtigkeit, sondern des Geldbeutels.

Andreas Wiesinger

One Comment

  1. Muss man denn immer saufen? Wenns nach mir ging, könnte man Alkohol generell aus der Öffentlichkeit verbannen. Dieses Zeug zerstört Jahr für Jahr Millionen von Menschenleben … aber davon liest man kaum etwas. Die Medien leben ja von der Werbung auch für Alkohol!

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