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Tilak Securitymanagement

Eingang Unfallambulanz Innsbruck:

„Die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen (Waffen, Messer, Reizgase, Laserpointer, Schlaggegenstände, Fahrradketten, usw.) in die Klinik ist grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Angehörige des internen Sicherheitsdienstes oder der Exekutive (Polizei, Justiz, Sicherheitsbehörde) sofern diese sich im dienst befinden…werden gefährliche Gegenstände bei einem Patienten gefunden, ist das Klinikpersonal berechtigt diese in Verwahrung zu nehmen“

Könnt ihr gern versuchen, wenn ich mit meinem napalmgetränkten, auf Dauerfeuer gestellten Raketenwerfer bei euch wegen eines eingerissenen Fingernagels auftauche!

Stefan Wienerroither

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