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Beschwerde gegen die Fragestellung bei der Bundesheer-Volksbefragung

Seit dem Start der Kampagne am Freitag, 15.2.2013, haben schon 125 Menschen in Tirol die Unterstützungserklärungen zum Einbringen einer Verfassungsbeschwerde wegen der Fragestellung bei der Bundesheer-Volksbefragung unterzeichnet.

 

Für die Initiatoren eine gute Grundlage, um in den letzten vier Tagen bis zum Ablauf der Beschwerdefrist am 28. Februar noch einen Endspurt hinzulegen.

 

„Die vielen positiven Rückmeldungen zu unserer Initiative, die wir aus den Straßengesprächen bekommen haben, bestärken uns in unserer Motivation, die Verfassungsbeschwerde einzubringen.
Die knappe zeitliche Frist, die vom Gesetzgeber festgelegt wurde, ist für uns natürlich eine
Herausforderung. Wir sind aber zuversichtlich die benötigten 200 Unterschriften bis zum
Donnerstag beisammen zu haben. Jede Stimme zählt! Wir appellieren an die Tiroler Bevölkerung,
das demokratische Recht zur Unterzeichnung einer Unterstützungserklärung in Anspruch zu nehmen und sich von den beiden Regierungsparteien nicht für blöd verkaufen zu lassen.“

 

In der kommenden Woche werden am Dienstag und Mittwoch (26. und 27.2.) jeweils von 10-15 Uhr zwei weitere Unterstützungssammlungen vor der Innsbrucker Annasäule abgehalten.

 

Weitere Informationen unter: http://www.volksbefragung-beschwerde.at/

 

BACKGROUND: (aus der Sicht der Initiatoren)


Wozu & Wieso?


Am 20. Jänner 2013 wurde in Österreich die erste bundesweite Volksbefragung abgehalten. Bereits im Vorfeld dieser “BürgerInnenbeteiligung” gab es intensive Diskussionen über die Fragestellung und die Positionen der politischen Parteien. Im Rahmen der Diskussion über das Bundesheer wechselten die beiden Regierungsparteien ihre programmatischen Positionen innerhalb kürzester Zeit und sorgten damit zusätzlich für Verwirrung in der Bevölkerung. Ein Ja zur Allgemeinen Wehrpflicht wurde mit dem Erhalt des Zivildienstes verknüpft. Ein Ja zum Berufsheer wurde mit der Einführung eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres verbunden.

Diese Fragestellung ließ zum einen mögliche Alternativen zu Militär im gesamten offen, zum anderen wurde die Frage der militärischen Landesverteidigung mit sozialen Dienstleistungen vermengt. Die österreichische Bundesverfassung sieht vor, dass die Fragestellung “entweder aus einer mit „ja“ oder „nein“ zu beantwortenden Frage oder aus zwei alternativen Lösungsvorschlägen zu bestehen [hat].” (Artikel 49b, Absatz 2 BV-G)

Wir sehen in dem zur Volksbefragung vorgelegten, tendenziösen Text (BMI_Volksbefragungstext_2013) eine klare Missachtung der verfassungsrechtlich vorgesehenen Fragestellung mit eindeutigem Ja oder Nein.  Außerdem wurde aus den zwei “alternativen Lösungsvorschlägen” jeweils eine verwirrende Doppelfrage konstruiert.

Unsere Kritik richtet sich aber auch an weitere 4 Punkte:


1.) Der Volksbefragungstext setzte ungefragt die allgemeine Zustimmung zu einem österreichischen Militär voraus.

2.) Die Wehrpflicht und der Zivildienst stehen im Verfassungsrang und können deshalb nur mit einer 2/3-Mehrheit des Parlaments oder einer verbindlichen Volksabstimmung geändert werden. (Art. 9a B-VG)

3.) “Generationenkonflikt”: Die allgemeine Wehrpflicht betrifft nur einen Teil  der Bevölkerung (Männer zwischen 18 und 35 Jahren) und damit könnte die Befragung auch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen haben, indem sie verschiedene Bevölkerungsgruppen (“Ältere” gegen “Junge”) gegeneinander ausspielt.

4.) Die Beeinflussung auf das Abstimmungsverhalten durch “Werbebriefe” von BürgermeisterInnen, welche schon strafrechtliche Anzeigen nach sich gezogen haben.
Wir haben uns nach all diesen Gründen dazu entschlossen, die Fragestellung der Volksbefragung vom 20. Jänner 2013 vor dem Verfassungsgerichtshof zu beeinspruchen.

Für eine Anfechtung der Volksbefragung werden im Bundesland Tirol 200 Unterstützungserklärungen benötigt. (§16 Volksbefragungsgesetz 1989 i.d.g.F)

 

Mag. Gregor Sanders, Mag. Stephan Blaßnig, Dr. Thaddäus Schäfer

 

(Quelle: http://www.volksbefragung-beschwerde.at/presseartikel/)

4 Comments

  1. Das ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Im Nachhinein das Ergbnis einer Volksbefragung infrage zu stellen, weil einem die Fragestellung nicht passt. Zu Recht haben wir uns doch immer aufgeregt, wenn Volksbefragungen oder -abstimmungen innert kürzester Zeit wiederholt werden, um das für die Regierungen richtige oder angenehme Ergebnis zu erhalten – Beispiel Irland,wo über den EU-Vertrag zweimal abgestimmt wurde. Und das, was wir damals ablehnten, soll uns jetzt recht sein? Nochmal eine Volksbefragung abhalten, weil’s eh nichts kostet. Finde ich ein bisschen strange.

    • Die Abstimmung war ja an sich eine Farce, neben inhaltsloser Diskussion auch noch eine bewusst rechtswidrige Formulierung. Finde es daher absolut notwendig den Urhebern dieser Aktion den Kopf zu waschen, so zu sagen sie wegen Beleidigung der Volksintelligenz anzuklagen… 

  2.  Die rechtliche Möglichkeit einer Beschwerde gibt’s halt nicht im Vorfeld. Sonst hätten die Initiator_innen (Vielen Dank an dieser Stelle!) das sicher auch gemacht. Es geht mE ja auch nicht um die Korrektur irgendeines (unverbindlichen) Ergebnisses, sondern um die Kritik an der Fragestellung und dem Umgang mit diesem demokratischen Instrument.

  3. GESCHAFFT! 303 Unterstützungserklärungen für eine Verfassungsbeschwerde!

    Utl. Einreichung der Beschwerde gegen die Fragestellung bei der Bundesheer-Volksbefragung am Freitag, 1. März 2013

    Innsbruck, 28.2.2013

    Am Freitag, 1. März 2013 endet die Frist für eine offizielle Anfechtung der Bundesheer-Volksbefragungvom 20. Jänner dieses Jahres. Für eine Beschwerde sieht der Gesetzgeber 200 amtlich beglaubigte Unterstützungserklärungen aus dem Bundesland Tirol vor.

    Vor zwei Wochen am 15. Februar starteten die drei Innsbrucker Gregor Sanders, Stephan Blaßnig und Thaddäus Schäfer eine parteiunabhängige Kampagne, um die verfassungsrechtlich umstrittene und tendenziöse Fragestellung bei  der ersten bundesweiten Volksbefragung zu beeinspruchen.

    Der Erfolg und der Zuspruch zu dieser Initiative ist überwältigend: Mehr als 300 Menschen unterzeichneten die Unterstützungserklärung und setzten damit ein deutliches und starkes demokratisches Zeichen gegen Militarismus  und gegen eine Placebo-Abstimmung, in der es im Vorfeld nicht um die Frage (und Notwendigkeit) von Militär,  sondern um viel mehr Rettungswesen, Katastrophenschutz und soziale Pflegedienste ging. Für Skipistentreten und Sandsäcke füllen benötigt es keine Maschinengewehre, Panzer oder milliardenteure Eurofighter.


    "Wir möchten uns bei allen UnterstützerInnen und jenen, die uns aufgrund der geltenden Rechtslage nicht unterstützen konnten, wohl aber unser Anliegen inhaltlich teilten, herzlich bedanken. Wir tragen den Willen und den Unmut vieler Menschen über die bevormundende und unserer Meinung nach rechtswidrige Fragestellung bei der Volksbefragung vor das Verfassungsgericht  und warten gespannt auf eine Entscheidung der HöchstrichterInnen."

    Gregor Sanders wird am Freitag, 1. März um 9 Uhr persönlich die inhaltliche Beschwerde und die 303 Unterstützungserklärungen beim Verfassungsgerichtshof in Wien hinterlegen.

    Wir laden Mitte nächster Woche zu einem ausführlicherem Pressegespräch in Innsbruck ein.

    Datum, Ort und Zeit werden noch bekanntgegeben.

     

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