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Wer hat Schuld? Wer ist schuldig?

Heute wurde also Schuld gesprochen. Anders Behring Breivik hat die für Norwegen geltende Höchststrafe von 21 Jahren Haft bekommen. Alle sind zufrieden. Er ist schuldfähig und wurde daher nicht in die Psychiatrie abgeschoben. Damit hat man sowohl seinen Opfern als auch ihm selbst Genüge getan. Denn er wollte sich ja als schuldfähig, als Kämpfer ein Europa der „weißen Rasse“ verstehen, wäre er für verrückt erklärt worden, hätte er sich wohl als nicht ernst genommen gefühlt.

So weit, so gut. Dass es auch für die Angehörigen der Opfer sozusagen eine Genugtuung ist, dass Breivik nicht ein Verrückter ist, also krank und somit letztendlich nicht verantwortlich für seine Taten, ist für viele vielleicht nicht mehr so einsichtig, doch bei genauerer Betrachtung doch auch wieder nicht.

 

Wirft dieser Prozess gegen Anders Behring Breivik doch auch ein Licht auf die in den letzten Jahren auch in den Feuilletons abgehandelte Debatte über die Willensfreiheit des Menschen.

 

Nach neuesten Erkenntnissen der Gehirnforschung ist ja der freie Wille, zumindest so, wie ihn die Philosophie und der sogenannte Alltagsverstand erfasst, eher eine Schimäre. Menschen, die also eine böse Tat planen und diese auch ausführen, die daher für unser Strafrecht relevant sind, und das im vollen Besitz der geistigen Kräfte, wie das so schön heißt, und dabei auch der Meinung sind, dass sie frei handeln, tun dieses nicht, weil sich bereits vor der Planung der Tat bestimmte Nervenverbindungen in ihrem Gehirn so und so verschaltet haben, dass ihr daraus folgendes Handeln dann für sie selbst – und vielleicht auch für uns Zeuginnen und Zeugen seiner Handlung  – zwar als frei bestimmt und gewählt erscheinen mag, es dieses aber nicht mehr ist.

 

Das ist vielleicht für viele bestürzend. Nicht zuletzt auch, weil wir dann mit so einem Begriff wie dem der Schuld, der unser ganzes Rechtssystem beherrscht und auf den es schließlich aufgebaut ist, infrage stellt. Sind unsere Gehirne dann vielleicht nur mehr Automaten, die aufgrund irgendwelcher sozialen oder sonstigen Konstellationen so handeln?

 
Und was heißt das nun im konkreten Fall von Anders Behring Breivik? Dieser glaubte sozusagen an eine islamische Weltverschwörung, gegen die europäische Politik nichts unternimmt. Er handelte also sozusagen im Glauben, für das Gute zu kämpfen und das Böse – was immer das auch ist – zu besiegen. Eine krude Ideologie, die dem zugrunde liegt. Trotzdem darf man es sich nicht zu einfach machen, und Breivik als einen Einzeltäter – der er ja nach allem was wir zurzeit wissen, auch war – in dem Sinne sehen, dass nur er von diesem Gedankengut sozusagen beseelt war. Hitler hatte ähnliche Ideen, bei ihm war es die jüdische Weltverschwörung, und schickte Millionen dafür ins Gas. Aber er tat es nicht allein, er bemächtigte sich letztlich eines ganzen Volkes, um seiner Wahnidee zum Durchbruch zu verhelfen und diese machten in der überwiegenden Zahl mit, bis hinunter zum kleinsten und unbedeutentsten Blockwart oder Parteikassier.
 
Meine Frage, die sich mir beim Verfolgen des Breivigprozesses in den diversen Medien schon seit längerem herauskristallisiert hat, ist: Hätte etwa aus Anders Behring Breivik ein neuer Hitler oder ein anderer Führer werden können, wenn die politischen Verhältnisse es erlaubt hätten, wie etwa hohe Arbeitslosigkeit, Wirtschaftskrise und wie die Parameter noch sind, die im Diskurs über Entstehen faschistischer Ideen heißen mögen. Und – wir müssen wohl sagen: leider – auch im linken Spektrum gab und gibt es Menschen, die um die Durchsetzung einer zwar für viele von uns als human und fortschrittlich gehaltene Ideologie, nämlich der  marxistischen, ebenso zu Massenmördern geworden sind.
 
Erinnert sei hier nur an Stalin, Pol Pot oder Mao. Was ist also das sogenannte Böse in uns? Wer der Geist, der stets verneint … Ich selbst habe schon Menschen kennengelernt, die fasziniert waren oder sind vom sogenannten Bösen. Aber nicht aus Frustration über ein nicht gelungenes Leben, sondern eben aus der Idee der Freiheit heraus, so handeln zu können wie man eben handelt, und für die Folgen auch einzustehen. Nur, sind sie damit nicht selbst Opfer einer Schimäre geworden?
 
Interessanterweise habe ich bis jetzt in all den Hintergrundberichten über den Breivikprozess noch wenig oder gar nichts aus psychoanalytischer Sicht gelesen. Aber wahrscheinlich wird sicher noch jede Menge über ihn geschrieben werden. Nicht zuletzt ist der Breivikprozess ja auch Teil einer auch von ihm selbst gestalteten medialen Inszenierung, und, auch für mich ein bisschen überraschend, haben dabei nicht nur die Boulevardmedien mitgemacht.
 
Noch einmal die Gehinrforschung: Der deutsche Neurobiologe Joachim Bauer, wurde anlässlich einer Lesung aus seinem neuen Buch vor einigen Monaten in einer Innsbrucker Buchhandlung ebenfalls nach Anders Behring Breivik gefragt, ob er ihn nach seinen Modell von Schuld und Unschuld für schuldig halten würde, und er verneinte.
 
Hier noch ein Link zum recht informativen Artikel in der Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Anders_Behring_Breivik#cite_ref-9
 
 

 Foto: Documenta 13, Kassel. Kudzanai Chiurai. Untitled.

 

 

 

Helmut Schiestl

5 Comments

  1. Schuld ohne freien Willen

    Für eine Strafe ist nur schuldhaftes Handeln notwendig, nicht der freie Wille dazu: Es kommt nur darauf an, ob die Handlung gewollt war, nicht wie der Wille zustande kam. (Daneben spielt natürlich noch weiteres, wie z.B. Zurechnungsfähigkeit oder Vorsatz eine Rolle, aber darum geht es hier nicht).

    Die Unfreiheit des Willens ist übrigens bereits um 1800 erkannt worden (vgl. Shopenhauer: „Der Mensch kann zwar tun, was er will, aber er kann nicht wollen, was er will.“). Die Gehirnforschung erklärt nur, wie der Wille (kausal) entsteht.

    Damals wie heute halten aber nicht alle den Willen für unfrei. Über die Handlungsfreiheit (das zu tun, was man will) herrscht hingegen Konsens, entgegen der Aussage im Beitrag: „[…] aus der Idee der Freiheit heraus, so handeln zu können wie man eben handelt, und für die Folgen auch einzustehen. Nur, sind sie damit nicht selbst Opfer einer Schimäre geworden?“

    Ist nun der Willen unfrei, kann man sich auch nicht frei entscheiden, ob man jemand bestrafen will oder nicht. Dies aber nur am Rande.

    Jedenfalls erfüllt Strafe ihre drei Zwecke (Prävention, Schutz und Schuldausgleich – vgl. de.wikipedia.org/wiki/Strafe) auch, wenn der Wille determiniert ist:

    • Eine Strafe (bzw. die Aussicht darauf) beeinflusst die Kausalkette, die den Willen erzeugt. Damit ist sie geeignet, abzuschrecken und Wiederholungstaten zu verhindern (General- bzw. Spezialprävention).
    • Räumliche Trennung (Gefängnis) schützt andere; da ist der Wille irrelevant. Falls notwendig, kann eine an die Strafe anschließende Sicherheitsverwahrung (in die ev. auch Breivik kommen wird) deren Schutzfunktion fortsetzten.
    • Gerechtigkeit ergibt sich dadurch, dass alle für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden – nicht aber für ihr Wollen: die Gedanken sind frei!

    Dabei gibt es einen Konsens über die „Verantwortlichkeit des einsichtsfähigen und gesunden Menschen“ (siehe de.wikipedia.org/wiki/Schuld_%28Strafrecht%29#Begriff_der_Schuld). Dem Schuldprinzip selbst entziehen manche aber den Boden, indem sie es auf die Basis einer Willensfreiheit stellen, die sie als inkompatibel mit dem Determinismus ansehen. Aber „heute gibt es […] deutlich mehr Kompatibilisten“ (laut de.wikipedia.org/wiki/Schuld_%28Ethik%29#Schuld_als_Verantwortlichkeit).

    Der Kompatibilismus bringt die Entscheidungsfreiheit mit dem Determinismus in Einklang. So erklärt beispielsweise Hume freien Willen als hypothetische Fähigkeit eines Menschen, sich anders entscheiden zu können, wenn er psychologisch anders disponiert  wäre. Einige gehen noch weiter und halten eine Entscheidung nur dann für frei, wenn sie aus Gründen (also nicht rein zufällig) erfolgt, womit Determinismus notwendig für die Willensfreiheit wird (Intelligibilitätsargument wie bei de.wikipedia.org/wiki/Kompatibilismus_und_Inkompatibilismus)

    Der Großteil der Experten nimmt also eine Wahlfreiheit an, die mit dem Determinismus vereinbar ist und so ohne konkreten freien Willen auskommt. Darauf aufbauend kann man Schuld ohne diesen freien Willen definieren. Und damit ist Breivik auch schuldig wie er gesprochen wurde und muss seine Tat büßen. Vergeltung ist aber nur ein Teilaspekt der Bestrafung und eigentlich der unwichtigste; aber nur dafür braucht es ein Konzept von Schuld. Wenn Verrückte schuldlos handeln, versucht statt mit Strafe durch psychatrische Behandlung die anderen zwei Ziele (Prävention und Schutz der Bevölkerung) zu erreichen.

     

     

     

  2. Die Fragen nach der individuellen Schuldfähigkeit und dem angeblich freien Willen sind deshalb so sensibel, weil sie unser Selbstverständnis als moderne Menschen betreffen. Dieses furchtbare Verbrechen beschäftigt wohl fast jede/n und der Täter hat sich für lange Zeit als Symbol für sinnlose Gewalt ins kollektive Gedächtnis eingebrannt.

     

    Ich bin kein Psychiater oder Jurist und auch froh, niemals eine Entscheidung über diesen oder einen ähnlichen "Fall" treffen zu müssen. Trotzdem erscheint mir dieses Urteil persönlich einfach "falsch" zu sein: Damit meine ich aber nicht, dass es sachlich unrichtig ist, sondern meiner – eben "persönlichen" und fachunkundigen – Auffassung zuwiderläuft.

     

    Ein Mann, der über 60 wehrlose Kinder niederschießt, kann meiner Meinung nach nur geisteskrank sein. Das von ihm verbreitete Manifest zeugt von einer derart wahnhaften und kranken Weltsicht und einem zutiefst hasserfüllten Menschenbild, dass ich nur von einem Geisteskranken sprechen kann – ohne damit seine schrecklichen und unmenschlichen Taten in irgendeiner Weise relativieren zu wollen.

     

    Ich bekenne mich zu einem humanen Strafvollzug – würde man einen wie ihn auf dem elektrischen Stuhl setzen, hätte der Massenmörder seine Ziele (Heroisierung der eigenen Person und Dehumanisierung der Gesellschaft) wohl erreicht. Gleichwohl ist es mir unerträglich, dass dieser Mann, dessen Name ich hier bewusst nicht nochmals nennen möchte, auch im Gefängnis Kontakt mit Gleigge"sinn"ten hält und zurzeit an einem Buch schreibt, für das schon mehrere Verlage Interesse signalisiert haben. Er selbst sprach davon, dass die Einweisung in eine geschlossene Anstalt – und eben nicht die Gefängnishaft – für ihn die allerschlimmste Strafe darstellen würde. Und genau dieses Urteil scheint mir das angemessene zu sein.

    • Ja, diesen Umstand finde ich auch beunruhigend, dass er da in seinem Gefängnis noch Bücher schreibt. und sie veröffentlicht. Die Ermordung so vieler unschuldiger Menschen soilte  ihn ein für allemal in den Augen der Öffentlichkeit desavouieren. Aber üben Mörder, auch wenn sie noch so grausam waren, nicht auch immer wieder eine eigenartige Faszination auf viele Menschen aus?

  3. Wäre es euch lieber, wenn die Justiz diesen Irren "geärgert" hätte, indem sie ihn als geisteskrank bezeichnet, und ihm damit die Chance zu geben, nach relativ kurzer Zeit als "geheilt" entlassen zu werden, oder ist es wichtiger, solch ein Individuum für immer wegzusperren und somit der Allgemeinheit Sicherheit zu gewähren? Bücher töten niemanden. Daß so ein Mann nach seiner Entlassung seine Meinung über die Menschheit geändert hat, ist unwahrscheinlicher. Ich habe jahrelang in der Justiz gearbeitet und irgendwann hat man es einfach satt, ständig mit anzusehen, daß Taten bzw Täter – aufgrund von Problemen welcher Art auch immer – entschuldigt werden. Wir alle erleben hin und wieder die Schattenseite des Lebens, aber die Wenigsten von uns begehen deshalb Verbrechen.

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