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Prozess gegen Menschenrechtsaktivisten

Gegen einen Aktivisten der Plattform Bleiberecht läuft im Moment ein Strafverfahren wg. §281 StGB ("Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze"), der einen Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe umfasst.

 

Dem Aktivisten wird vorgeworfen, dass er im Rahmen einer politischen Kundgebung am Weltflüchtlingstag zum "allgemeinen Ungehorsam gegen ein Gesetz, nämlich §120 Abs. 3 FPG (Fremdenpolizeigesetz)" aufgerufen habe.

Dieser Paragraf ist – so wie das gesamte "Fremdenrecht" – absurd und mit den Menschenrechten nicht in Einklang zu bringen.  Aber er ist halt Gesetz. Bestraft werden damit alle Menschen, die "einem Fremden den unbefugten Aufenthalt […] wissentlich erleichtern." Infos dazu

 

Die Gerichtsverhandlung findet am Donnerstag, 15. November um 8.30 Uhr am Bezirksgericht Innsbruck, Museumsstraße 34 statt. Breite Unterstützung und Beteiligung am Gerichtstermin ist sehr erwünscht – die Verhandlung ist öffentlich!

 

Informationen zu möglichen Aktionen und Mobilisierungen im Vorfeld der Verhandlung werden frühestmöglich ausgeschickt!

 

Setzen wir uns gemeinsam für ein humanes Bleiberecht ein – Menschenrechte gelten grenzenlos und Flucht ist kein Verbrechen!

 

 

2 Comments

  1. scheint sich inzwischen durchzusetzen, dass unser "rechts"-staat die großen gauner schützt und die rechtlosen und verfolgten kriminalisiert . wenn das so weitergeht: gute nacht, menschlichkeit!

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