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Gemeinderatspfusch: Mietzinsbeihilfe futsch

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Der 14. Juli 2016 wird sich vielen jungen und sozial schlechter gestellten Menschen in Innsbruck wohl noch lange ins Gedächtnis einprägen : an jenem schwül-heißen Julitag, einem Donnerstag, beschließt der Gemeinderat in seiner Sommersitzung eine Zugangshürde zur Mietzinsbeihilfe einzuführen. Die neue Regelung tritt bereits am 1. September in Kraft.

Hunderte, wenn nicht tausende StudentInnen, AlleinerzieherInnen und Menschen mit niedrigem Einkommen, die auf die finanzielle Unterstützung der Mietzinsbeihilfe angewiesen sind, könnten demnächst eine böse Überraschung erleben: das Ende ihres bereits zuerkannten Anspruchs und somit in vielen Fällen eine regelrechte Existenzbedrohung. Denn statt wie bisher erhält man Mietzinsbeihilfe nicht mehr ab dem ersten Tag der Hauptwohnsitzmeldung, sondern erst nach dreijähriger Wartefrist.

Welcher Teufel die Stadtführung bestehend aus den Fraktionen Für Innsbruck, ÖVP, Teilen der SPÖ(!) und auch die oppositionelle FPÖ geritten hat, liegt bislang allen in letzter Minute gefundenen politischen Erklärungsversuchen zum Trotz eher im Unklaren.

Nach Protesten von vor allem Studentenvertretern rudert die Stadt nun vorsichtig ein wenig zurück und stellt für „Härtefälle“ und „unter Umständen“ in Aussicht, auch weiter eine Unterstützung zu gewähren. Auf der Homepage der Stadt rät man Betroffenen, auch dann einen Folgeantrag auf Mietzinsbeihilfe zu stellen, wenn man schon weiß, dass man die (neuen) Hauptwohnsitzregelungen nicht erfüllt.

Unter welchen Umständen die Stadt eine Unterstützung weiter gewährt bzw. wann jemand als Härtefall gilt, darüber gibt es bisher keine Auskunft. Fakt ist, dass ausgerechnet jene Personengruppe, die am meisten auf die soziale Unterstützung angewiesen ist, nun praktisch der Willkür der zuständigen Stadträte Andreas Wanker (ÖVP) und Ernst Pechlaner (SPÖ) ausgesetzt ist. Diese beiden sind für „Härtefälle“ und einen „Ausgleich“ zuständig, was insofern interessant ist, dass es ja auch ihre Fraktionen waren, die für die Neuregelung vulgo Zugangshürde gestimmt haben.

Laut Innsbrucker Grünen, die gegen den Schnellschuss und für eine Totalreform gestimmt haben, gibt es für die Zugangshürde übrigens keinerlei Notwendigkeit.
Laut Bürgermeisterin Oppitz-Plörer war ein Hauptargument für die Änderung, dass die Mietzinsbeihilfe „preistreibende Wirkungen am Wohnungsmarkt“ entfalten würde, sprich nicht den Mietern, sondern de facto den Vermietern zu Gute komme. Wer´s glaubt.

Johann Alexander

Gast

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