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Geht’s noch? Grünanlage im Wohngebiet soll für Parkplätze planiert werden?

 

 

Es klingt wie aus der Zeit gefallen, aber wir schreiben tatsächlich 2018 als sich das Land Tirol auf seinem Innsbrucker Berufsschulgelände in der Mandelsbergerstraße anschickt, eine Grünfläche mit Wiese und 15 Bäumen einem Autoparkplatz zu opfern. Im Zuge eines Werkstätten-Neubaus sieht nämlich die Tiroler Bauordnung, die dahingehend dringend einmal überprüft werden sollte, vor, dass 100 neue Parkplätze eingerichtet werden:

„Gemäß § 8 Abs. 1 Tiroler Bauordnung 2018 wird festgelegt, dass für dieses Bauvorhaben 100 Stellplätze erforderlich sind. 100 Stellplätze werden auf eigenem Grund (GstNr 1102/5, KG Wilten) errichtet.“ (Entscheidung des Stadtmagistrats)

Oberirdisch versteht sich, vermutlich da eine Parkgarage teurer käme. Dass es in dieser Gegend zahlreiche Gelegenheiten gäbe, sein Vehikel abzustellen (Hafengelände, geplantes WiFi-Parkhaus, Tiefgaragen Medicent und Beselepark) und das Gelände zudem extrem gut an Stadt-/Post-Busse und Bahnen angebunden ist, wird nicht in Betracht gezogen.

 

Einsprüche der Wohnungseigentümer im dicht besiedelten Stadtteil und eine Unterschriftenliste der Anwohner haben nichts bewirkt. Im Mitte Juli zugestellten Bescheid wird lapidar festgestellt:

„Sämtliche dahingehend erhobenen Einwände seitens der Nachbarn sind somit als unzulässig zurückzuweisen. Davon umfasst sind sämtliche Einwände hinsichtlich des Parks, des ökologischen Raums, des Ökosystems sowie des Baumbestandes.“ (Bescheid Stadtmagistrat 12.07.2018)

Es wird am Plan der Grünflächenversiegelung festgehalten, die durch den Beschluss des Bebauungsplanes für den Bereich Mandelsbergerstraße/Egger-Lienz-Straße/Karwendelbögen und Innrain durch den Gemeinderat vom 5.10.17 verabschiedet wurde. Im westlichen, stark unter massiver Verkehrsbelastung leidenden Stadtgebiet ist dieses grüne Kleinod nicht nur wertvoller Beitrag zur Wohn- und Lebensqualität: der Park leistet auch spürbare Dienste, indem er der Dämmung der Autolärmbelastung zuträglich ist, als Schutz vor Überschwemmungen dient, die extreme verkehrsbedingte Luftbelastung entschärft und zur Klimaverbesserung des Stadtteils beiträgt.

Dennoch betrachten die Amtssachverständigen der Magistratsabteilung, nämlich der Stadtplanung, der Verkehrsplanung, des Tiefbaus sowie der Bau- und Feuerpolizei die vorgebrachten Einwände gegen das geplante Bauvorhaben als unzulässig. Die Tiroler Umweltanwaltschaft geht auf Beschwerde hin der Sache nach und stellt fest, dass dort geschützte Vogel- und Fledermaus-Arten heimisch sind, weshalb eine Genehmigung nach TNSchG notwendig ist.

Nachbarn und Anwohnerinnen des Viertels sind empört und fordern von der Politik hier noch mal genau hin zu schauen und den bisherigen Ablauf selbstkritisch zu hinterfragen. Sie wenden sich an die Öffentlichkeit und laden am Montag dem 3.9.2018 um 10 Uhr zum Pressetermin vor Ort.

 

 

 

 

 

 

Kurz nach Bekanntwerden des Pressetermins kommt dann Bewegung in die Angelegenheit. Zahlreiche Facebook- und Twitter-Post beschäftigen sich mit dem Fall. In der Kronezeitung vom 31.08. meint BM Georg Willi: „Als Stadt machen wir so etwas nicht mehr“. Er stellt in Aussicht, dass man sich gegenüber dem Land für den Erhalt des Parks einsetzen werde.

Das Büro des LR Tratter entscheidet sich dazu, die Angelegenheit wie ein großes Missverständnis darzustellen: man wisse sehr wohl um die Wichtigkeit, „diese kleine grüne Oase im Westen der Landeshauptstadt zu erhalten“, wird da verlautbart… Wie ging dieses historische Zitat noch? „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“

 

Petra Missomelius

 

Gast

11 Comments

  1. AVISO

    Die Anrainer_innen der Mandelsbergerstraße rund um den Mandelsbergerpark laden zur Pressekonferenz mit der Bitte um Teilnahme:

    Wann? Montag, 10:00 Uhr,

    Wo? Mandelsbergerstraße 10, 6020 Innsbruck

    Thema: RETTET DEN MANDELSBERGER PARK!

    Kontakt:

    Siegfried GREILL

    Mandelsbergerstraße 10

    Mail: siggi.greill@gmail.com

    Telefon: 0664/182311

  2. Sämtliche dahingehend erhobenen Einwände seitens der Nachbarn sind somit als unzulässig zurückzuweisen.Davon umfasst sind sämtliche Einwände hinsichtlich des Parks, des ökologischen Raume, des Ökosystems sowie des Baumbestandes.

  3. Sämtliche dahingehend erhobenen Einwände seitens der Nachbarn sind somit als unzulässig zurückzuweisen.Davon umfasst sind sämtliche Einwände hinsichtlich des Parks, des ökologischen Raume, des Ökosystems sowie des Baumbestandes……….? !

  4. Die Umweltanwaltschaft Tirol hat am 31.8.ein Veto gegen den Baubeschluss des Landes erlassen !

    Seitens des Landes wird der Vorstoß der Stadt wie folgt kommentiert: „Derzeit sind keine Maßnahmen geplant, wodurch die Grünflächen im Bereich der Berufsschule Mandelsbergerstraße aufgrund neu entstehender Parkplätze verkleinert werden sollen“, heißt es aus dem Büro LR Tratter.

    „Im Gegenteil: Uns ist die Bedeutung dieses Parks im Sinne seines Naherholungswertes sowie im Sinne des ganzheitlichen Erscheinungsbildes bewusst. Daher ist es uns ein Anliegen, diese kleine grüne Oase im Westen der Landeshauptstadt zu erhalten: Derzeit ist sogar eine Erweiterung der Grünflächen angedacht.“
    Derzeit ?
    Erinnerungen an die Worte des Hr. Van Staa seinerzeit liegen mir noch im Ohr. “ Schöner Größer Grüner -Doppelt so viel Bäume als zuvor ( Adolf Pichlerplatz 2000 )

    Im Baubescheid wurden sämtliche dahingehend erhobenen Einwände seitens der Nachbarn somit als unzulässig zurückzuweisen.Davon umfasst sind sämtliche Einwände hinsichtlich des Parks, des ökologischen Raume, des Ökosystems sowie des Baumbestandes.

    Geplante Hausmeisterwohnung in Landesberufsschule erregt Gemüter. Der Schulwart ist nämlich der Sohn des Hochbaudirektors LR Johannes Tratter, der den Umbau plant.

  5. Sollen tatsächlich 100 Parkplätze wichtiger sein als die Lebensqualität der 100 Anwohnerinnen und Anwohner? In welchem Jahrhundert leben wir denn? In welchem Land, in welcher Stadt leben wir denn? Tirol und Innsbruck sind – zu Recht stolz – auf die Natur. Dennoch werden derartige Schildbürgerstreiche geplant und die sachlichen Argumente der betroffenen Bürgerinnen und Bürger völlig ignoriert. Noch ist es nicht zu spät, der Vernunft mehr Raum und der Lebensqualität der Menschen Vorrang zu geben vor der sinnlosen Asphaltierung knapper Erholungsflächen inmitten der Stadt.

  6. Danke für die Initiative. Innsbruck hat eh schon so wenig Grün, das Wenige soll erhalten bleiben und bietet einen echten Mehrwert für die Anrainer.

  7. Wir hoffen sehr, dass die Politik hier noch zur Vernunft kommt und nicht die eh schon so raren Grünflächen mitten in der Stadt weiter zu betoniert. Gerade in diesem Sommer war doch für alle spürbar wie wichtig die Grünflächen auch zur Reduktion der Temperatur sind. Noch dazu erscheinen oberirdische Parkplätze in diesem Teil der Stadt wirklich nicht das dringendste Anliegen für die Nutzung der prekären städtischen Flächen. Es ist sehr zu hoffen, dass hier noch ein Einlenken von Seiten der Politik passiert!

  8. 10 AUTO-GEBOTE:
    1.) Du sollst an das Auto glauben, keine anderen Werte neben ihm haben und dir zudem kein kritisches Bild von der Autoindustrie machen!
    2.) Du sollst über Autos, Autobahnen & -zubringer sowie Lärmschutzwände und Ortsumfahrungen nicht unbedacht oder gar abfällig reden!
    3.) Du sollst keine autofreien Tage einführen helfen!
    4.) Du sollst Auto und Bodenversiegelung ehren, auf dass du lange lebest und es der Autoindustrie wohlergehe auf Erden (und im Jenseits)!
    5.) Du sollst nicht Autos abmelden!
    6.) Du sollst Unkeuschheit prinzipiell nur in Autos treiben!
    7.) Du sollst in dankbarer Erinnerung an die Aufhebung der einstigen Lynchjustiz bei Pferdediebstählen in den USA und im Interesse der Eigentumsethik oder zumindest im eigenen Interesse Autos nicht stehlen!
    8.) Du sollst kein falsches Zeugnis geben gegen Autos, die Autoindustrie nicht durch Rufmord schädigen und auch nicht dem TRANSEUROPÄISCHEN NETZ durch üble Nachrede Schaden zufügen!
    9./ 10:) Du sollst nicht begehren deines Nächsten Auto oder das seiner Frau!

  9. Der ehem.Stadtrat Gerhard Fritz, jetziger Gemeinderat hat Stellung genommen :
    Lieber Axel Puehringer, eine Sache ist, dass die Behörde ans AVG und die TBO gebunden ist und diese Einwände als (im Bauverfahren) „unzulässig“ abweisen MUSS, weil sie halt nicht unter die Nachbarrechte fallen, die das Gesetz einräumt. Diese gesetzliche Einschränkung geht auf die langjährige Rechtsprechung des VwGH zurück. Die Baubehörde kann nicht gegen das Gesetz entscheiden, aber sie macht damit niemand „mundtot“, sondern sagt nur, dass diese (sachlich völlig berechtigten) Einwände von ihr nicht IM VERFAHREN gewürdigt werden dürfen. Ganz eine andere Sache ist die politische Einflussnahme auf die Landesverwaltung als Auftraggeber bzw. Antragsteller. Denen haben viele mit eben diesen Einwänden, die gut begründet sind (aber halt leider verfahrensrechtlich nicht zu betücksichtigen), ins Gewissen geredet – von der Stadtplanung über den Bürgermeister bis zu den AnrainerInnen. Letztlich mit Erfolg: LR Tratter hat ja versprochen,, dass das Projekt so nicht realisiert wird und Grünfläche und Bäume erhalten bleiben. Da wird dann eben ein geändertes Projekt eingereicht (oder eine ganz andere Lösung gefunden) und damit ist der Bescheid hinfällig. Rechtsstaatliche Verwaktungsverfahren und Politik sind halt nicht immer deckungsgleich.

  10. Immerhin! Aber hoffentlich blüht nicht dann eine Tiefgarage, die die Wiese darüber dann zur Pseudo-Wiese macht, wie schon oft gehabt – gerade in Wilten.

  11. Und nun behauptet Tratter, dass die Anrainer*innen „Fake-News“ aufgesessen seien. Es sieht erst einmal so aus, als ob das Eisen zu heiß geworden sei. Die Verantwortlichen wollen rasch und unauffällig untertauchen und Gras über die Sache wachsen lassen. Das ist ja auch nachvollziehbar. Aber besser wäre es, wenn sie dafür sorgen würden, dass über die eine oder andere zubetonierte Fläche wieder Gras wächst.

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